Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
Allgemeine Informationen
Beschreibung der Dienstleistung
Eine Mutter oder ein Vater und deren Ehegatte können dem Kind, dass in ihrem gemeinsamen Haushalt lebt, ihren Ehenamen erteilen.
Zusätzliche Hinweise
- Haben Eltern die gemeinsame Sorge oder führt des Kind den Familiennamen des anderen Elternteils, ist dessen Zustimmung erforderlich.
Antragstellung
- persönlich durch Mutter oder Vater eines Kindes und deren neue Ehepartner
- Kind ab 14 Jahre muss die Namensänderung selbst erklären
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters des erteilenden Elternteils
- erweiterte Meldebescheinigung (mit Familienangehörigen)
- Nachweis Sorgerecht
- Personalausweise oder Reispässe
Gebühren
30,00 EUR für die Erklärung
Ansprechpartner
Haupt- und OrdnungsamtMarkt 21
06682 Teuchern
Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
(034443) 52 - 134
(034443) 52 - 234