Geburtenanmeldung
Allgemeine Informationen
Beschreibung der Dienstleistung
Wenn das Kind im Krankenhaus geboren wird, zeigt die Klinik die Geburt beim Standesamt an.
Andernfalls müssen die Eltern die Geburt im Standesamt innerhalb von einer Woche selbst anzeigen.
Rechtsgrundlagen
§§ 18 - 20 Personenstandsgesetz (PStG)
Notwendige Unterlagen
die Eltern sind ledig:
- Geburtsurkunde der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- Personalausweise
die Eltern sind miteinander verheiratet:
- Eheurkunde oder
- Beglaubigte Ablichtung des Eheregisters
- Personalausweise
- Geburtsurkunden beider Elternteile
die Mutter ist geschieden:
- Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters der Mutter sowie deren rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- Personalausweise
die Mutter ist verwitwet:
- Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters der Mutter und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- Personalausweise
Zusätzliche Hinweise
- Die Eltern geben die erforderlichen Unterlagen ab, wenn die werdende Mutter zur Entbindung ins Krankenhaus eingeliefert wird.
- Die Mutter erhält in der Regel die Geburtsurkunde noch während ihres Krankenhausaufenthaltes zusammen mit den eingereichten Unterlagen.
- Wenn die Unterlagen nicht vollständig waren oder der Krankenhausaufenthalt zu kurz war, sind die Unterlagen beim Standesamt selbst vollständig einzureichen und die Geburtsurkunde abzuholen.
- Bei Hausgeburten oder Geburten in privaten Einrichtungen (Geburtshäuser) erfolgt die Anzeige der Geburt des Kindes durch die Eltern innerhalb von einer Woche.
Bearbeitungsdauer
sofortGebühren
Kostenfrei
Ansprechpartner
Haupt- und OrdnungsamtMarkt 21
06682 Teuchern
Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
(034443) 52 - 134
(034443) 52 - 234