Aufnahmeantrag/ Abmeldung/ Änderung Kita/ Hort


Allgemeine Informationen

 

In Kindertageseinrichtungen werden Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags regelmäßig betreut. Die Betreuung ist in Sachsen-Anhalt im Kinderförderungsgesetz (KiFöG) festgeschrieben. Damit hat jedes Kind einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf einen Betreuungsplatz.

Mehr Informationen zu den Kinderbetreuungsmöglichkeiten befinden sich im Elternportal der Stadt Teuchern. Hier gibt es eine Übersicht der Kindertagesbetreuungsangebote fast aller Träger von Kitas, Tagespflegestellen und Horte der Stadt Teuchern.

 

Die Stadt verfügt über ein weit verzweigtes Netz an Kindertageseinrichtungen, in denen kleine Bürger im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt und Schulkinder bis zum 14. Lebensjahr betreut und gefördert werden.

Hierbei wird eine Vielzahl unterschiedlicher pädagogischer Ansätze und Konzepte verwirklicht.

Die Stadt Teuchern bietet die Unterbringung in:

  • Kinderkrippen für Kinder von 0 bis 3 Jahren
  • Kindergärten - für Kinder von 3 bis 6 Jahren bzw. bis zum Schuleintritt
  • Horte - für Schulkinder bis zum 14. Lebensjahr

 

An den Kindergärten gibt es Horte verschiedener Träger. Hier werden Kinder vor und nach dem Unterricht betreut und bei der Erledigung von Hausaufgaben unterstützt. Die Betreuungszeit beginnt vor Schulbeginn und endet 17 Uhr, zum Teil auch später.

In den Kindertagesstätten  wird die Betreuung der Kinder zunehmend in altersgemischter Form realisiert. Die meisten dieser Einrichtungen betreuen Kinder von 0 bis 6 Jahren in kleinen gruppenähnlichen Strukturen. In einzelnen Einrichtungen wurde das Betreuungsangebot auf das Grundschulalter erweitert.

Das Kind kann im Rahmen der regulären Öffnungszeiten und des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz wahlweise 5, 6, 7, 8, 9 oder 10 Stunden, im Einzelfall auch darüber hinaus, täglich betreut werden.

 

Die finanzielle Sicherung der Betreuungsangebote erfolgt überwiegend durch öffentliche Gelder. Die Eltern selbst werden zur teilweisen Sicherung der Kosten durch Elternbeiträge herangezogen. Der Stadtrat hat eine Kostenbeitragsobergrenze in Höhe des Kindergeldes Euro beschlossen.

Die Anmeldungen für einen Betreuungsplatz sind bei dem jeweiligen Träger bzw. in der jeweiligen Kindertageseinrichtung persönlich oder schriftlich vorzunehmen. 


Rechtsgrundlagen

Kinderförderungsgesetz - KiFöG


Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern

Frau Kati Böhme
Zi.: 8
Markt 21
06682 Teuchern
Telefon (034443) 52 - 139
Telefax (034443) 52 - 239


Formulare

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