Bestattungswesen/ Friedhofsangelegenheiten
Allgemeine Informationen
Beschreibung der Dienstleistung
Die Stadt Teuchern verfügt über sechzehn kommunale Friedhöfe und drei unter kirchlicher Trägerschaft.
Die Bestattung eines Verstorbenen in Form einer Erdbestattung oder Urnenbeisetzung ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Art und Ort der Bestattung sollten sich in erster Linie nach dem Willen des Verstorbenen richten. Sind keine expliziten Wünsche des Verstorbenen vorhanden, sollten Hinterbliebene nach bestem Wissen und Gewissen eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen treffen.
Bearbeitung
Eine Bestattung darf frühestens zwei Tage nach dem Eintritt des Todes erfolgen. Die Erdbestattung oder die Einäscherung soll innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt vorgenommen werden. Urnen sind innerhalb eines Monats beizusetzen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Vor der Erdbestattung oder der Beisetzung von Urnen ist dem Träger des Friedhofes (Gemeinde oder Kirchengemeinde) eine Sterbeurkunde vorzulegen, die durch das Standesamt des Sterbeortes ausgestellt wird. Einer ausdrücklichen Genehmigung zur Durchführung einer Bestattung bedarf es nicht.
Gebühren
Die Gebühren für Erdbestattungen oder Urnenbeisetzungen sind bei dem jeweiligen Träger des Friedhofs oder dem ausgewählten Bestattungsunternehmen zu erfragen. Bei einer Feuerbestattung entstehen zusätzliche Gebühren für die zweite Leichenschau und die Einäscherung im Krematorium.
Ansprechpartner
BauamtMarkt 21
06682 Teuchern
Frau Andrea Kößling
Raum 16
Markt 21
06682 Teuchern
(034443) 52-135
(034443) 52-235