Personalausweis


Allgemeine Informationen

Beschreibung der Dienstleistung

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Ausgenommen hiervon sind Personen, die sich durch einen Reisepass ausweisen können.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite und auf dem Personalausweisportal.

 

Zusätzliche Hinweise

  • Gültigkeitsdauer: 
    6 Jahre (bei Personen unter 24 Jahren)
    10 Jahre (bei Personen über 24 Jahren)

  • Eine Verlängerung des bisherigen Personalausweises ist nicht möglich.

  • Der Antrag für einen neuen Personalausweis ist mindestens 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit zu stellen.

  • Einen Personalausweis kann man grundsätzlich nur am Hauptwohnsitz beantragen. Ausnahmen sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

  • Änderungen von persönlichen Daten (z. B. Namensänderung) führen zur Ungültigkeit des bisherigen Dokumentes. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis zu beantragen.

  • Der Verlust eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises muss unverzüglich angezeigt werden

  • Bei nachgewiesener Dringlichkeit kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt maximal 3 Monate.

  • Steht im Anschluss einer Eheschließung bei der der Familienname geändert werden soll eine Urlaubsreise an, so kann der Reisepass bereits im Vorfeld auf den neuen Namen ausgestellt werden. Die einheitliche Frist für die Vordatierung des Reisepasses beträgt 8 Wochen.

  • Der Nichtbesitz eines gültigen Personalausweises ist (sofern kein gültiger Reisepass vorhanden ist) eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

  • Bei Fragen hilft der Bürgerserservice des Bundesministerium des Innern unter der Rufnummer 0180-1-33 33 33 (3,9 ct/Min aus dem deutschen Festnetz, max. 42 ct/Min aus dem Mobilfunknetz) zu den Servicezeiten (Montag bis Freitag von 07:00 - 18:00 Uhr) gerne weiter.

  • Ist eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, einen neuen Personalausweis persönlich zu beantragen, ist durch die Passbehörde zu prüfen, welche Alternative in Frage kommen kann (siehe Befreiung von der Ausweispflicht).

  • Ausführliche Informationen vom Bundesministerium des Innern auf www.personalausweisportal.de

Antragstellung

  • nur persönlich

 

für Kinder vor Vollendung des 16. Lebensjahres

  • Für die vorzeitige Ausstellung eines Personalausweises vor dem 16. Geburtstag des Kindes ist die Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern erforderlich. Mindestens ein Elternteil muss zur Antragstellung persönlich erscheinen.

  • Kann ein Elternteil zur Antragstellung nicht persönlich erscheinen, wird der Antrag auch gegen Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung und der Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses des abwesenden Elternteiles entgegengenommen.

  • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, so ist das alleinige Sorgerecht ggf. durch geeignete Unterlagen (z. B. eine Negativbescheinigung des Jugendamtes) nachzuweisen.

  • Wegen der vorzunehmenden Identitätsprüfung und ggf. zur Aufnahme von Fingerabdrücken und der Unterschrift des Kindes in den Personalausweis ist es erforderlich, dass das Kind zur Antragstellung mitgebracht werden muss.

Abholung

  • Persönlich oder durch andere Personen mit Vollmacht (Formular „Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personaldokumentes“)

  • Bei einer formlosen Vollmacht müssen zwingend folgende Punkte in der Vollmacht enthalten sein:
    • Pin-Brief erhalten (ja/nein) und
    • ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet bleiben oder ausgeschaltet werden soll

  • Der alte Ausweis muss zur Abholung mitgebracht werden


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • bisheriger Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass

  • Geburts- oder Eheurkunde bzw. Familienbuch im Original

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel (siehe Merkblatt)

  • Gebühr für die Ausfertigung des Personalausweises

 

Nur bei Vordatierung:

  • eine Bescheinigung über die Namensführung nach der Eheschließung (wird ausgestellt durch das Standesamt)

  • eine Buchungsbestätigung über die geplante Reise


Bearbeitungsdauer

Dauer bis zur Aushändigung bis zu vier Wochen

Gebühren

  • Personalausweis bis Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 EUR

  • Personalausweis ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,00 EUR

  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR

 

weitere Gebührenregelungen:

  • Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres: gebührenfrei

  • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: 6 EUR

  • Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei

  • Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): 6 Euro

  • Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei

  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei

  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6 Euro

  • Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch Anbieter

  • Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte gezahlt werden.


Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern

Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
Telefon (034443) 52 - 134
Telefax (034443) 52 - 234