Haushaltsbescheinigung für Kindergeld
Allgemeine Informationen
Kindergeld
Leistungsbeschreibung
Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt - in einigen Fällen auch darüber hinaus. Die Zahlung des Kindergeldes erfolgt monatlich.
Das Kindergeld beträgt monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 184 Euro, für dritte Kinder 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 Euro.
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt an die Person, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.
An wen muss ich mich wenden?
Beantragen können Sie das Kindergeld bei der örtlich zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit oder als Angehörige des öffentlichen Dienstes bei der Bezügestelle Ihres Dienstherrn.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Welche Unterlagen (z. B. Geburtsurkunde, Nachweis der Schul-/Berufsausbildung des Kindes) dem Kindergeldantrag beizufügen sind, ist vom Einzelfall abhängig. Auskünfte hierzu erteilt Ihnen die zuständige Familienkasse.
- Antrag Kindergeld
- Anlage Kind zum Antrag auf Kindergeld
- Antrag Kindergeld für Vollwaisen
- Antrag auf deutsches Kindergeld - Ausland -
- Antrag auf Kindergeld für Rentner und Waisen mit Auslandswohnsitz
- Haushaltsbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse
- Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse
- Erklärung zu den Einkünften und Bezügen eines über 18 Jahre alten Kindes
- Schulbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse
- Ausbildungsbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse
- Erklärung zu den Werbungskosten eines über 18 Jahre alten Kindes
- Erklärung zu einer abgeschlossenen Erstausbildung oder Erwerbstätigkei eines über 18 Jahre alten Kindes
- Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz
- Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes
- Veränderungsmitteilung
Ansprechpartner
Haupt- und OrdnungsamtMarkt 21
06682 Teuchern