Fällgenehmigung / Rückschnittgenehmigung gemäß der Baumschutzsatzung
Allgemeine Informationen
Beschreibung der Dienstleistung
Ein Baum auf dem Grundstück weist brüchige Äste auf oder er droht durch Krankheit oder andere äußere Verletzungen umzukippen. Der Baum muss eventuell gefällt werden.
Rechtsgrundlagen
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009
- Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Dezember 2010
Notwendige Unterlagen
- ausgefülltes Formular "Antrag auf Baumfällung" siehe unten unter dem Punkt Formulare
- Skizze mit Baumstandort, Beweisfoto
- bei einer Baumaßnahme zusätzlich Angaben zur Maßnahme, Lageplan, Baubeschreibung
(Baugenehmigung) - gegebenenfalls Vollmacht vom Grundstückseigentümer
Gebühren
mindestens 20,00 €
Ansprechpartner
Haupt- und OrdnungsamtMarkt 21
06682 Teuchern
Frau Klembalski
Raum 4
Markt 21
06682 Teuchern
(034443) 52-116
(034443) 52-216
Formulare
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