Gartenabfall entsorgen
Allgemeine Informationen
Leistungsbeschreibung
Gartenabfälle können Sie entweder in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle direkt angeliefern. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Umweltamt des Burgenlandkreises.
Besucheranschrift: Am Stadtpark 6, 06667 Weißenfels
Postanschrift: Postfach 1151, 06601 Naumburg
Tel 03443/ 372-241
Was sollte ich noch wissen?
Einige Kommunen haben die Beseitigung von Gartenabfällen (nur Baum- und Strauchschnitt) durch Verbrennen an bestimmten Tagen unter bestimmten Anforderungen zugelassen. Das Verbrennen von Gartenabfällen ist eine Ausnahme und soll auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben. Für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle, die mit Schadorganismen befallen sind, gelten gesonderte Regelungen.
Auskünfte, ob, wann und wie die Verbrennung erlaubt ist bzw. was beim Verbrennen von Gartenabfällen zu beachten ist, erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)
- Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA)
- Verbrennungsverordnung des BLK
Ansprechpartner
Haupt- und OrdnungsamtMarkt 21
06682 Teuchern
Herr Meschkat
Zi.: 11
Markt 21
06682 Teuchern
(034443) 52 - 132
(034443) 52 - 232