Auszug und Auskunft aus der Liegenschaftskarte
Allgemeine Informationen
Leistungsbeschreibung
Der Eigentümer und der Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts erhalten auf Antrag Auskunft über ihre Liegenschaften sowie Auszüge aus der Liegenschaftskarte. Auskunft und Auszüge erhalten auch andere Personen, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Der Auszug aus der Liegenschaftskarte enthält zeichnerische Darstellungen der einzelnen Flurstücke mit den Grenzen, den Gebäuden und den Nutzungsarten.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie eine grafische und maßstäbliche Darstellung Ihres Grundstücks im Liegenschaftskataster benötigen, stehen die örtlich zuständigen Geokompetenzcenter des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) für Auskünfte und Auszüge zur Verfügung. Hier erhalten Sie bei Bedarf auch eine intensive Beratung.
Für eine schnelle Auskunft können Sie auch das Call-Center des LVermGeo unter der Rufnummer 0391 567-8585 kontaktieren.
Darüber hinaus sind Auszüge aus dem Liegenschaftskataster auch bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und den Gemeinden und Landkreisen erhältlich.
Rechtsgrundlagen
- § 13 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA)
- § 21 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA)
Notwendige Unterlagen
- formloser Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
Für die Abgabe von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster werden Gebühren erhoben. Die Gebühr für einen Auszug aus der Liegenschaftskarte optional mit Topographie und / oder Bodenschätzungsangaben (bis einschließlich Format DIN A3) beträgt 20,00 Euro.
Ansprechpartner
BauamtMarkt 21
06682 Teuchern
Frau Steffi Schäckel
Zi. 16/ Eingang gegenüber der Sparkasse
(034443) 52-131
(034443) 52-231