Apostillen
Allgemeine Informationen
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich müssen deutsche öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, beglaubigt werden.
Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin bzw. der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist.
Die Bestätigung der Echtheit dieses Dokumentes erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Beglaubigung oder Apostille.
Für Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBL.II 1965 S. 876) beigetreten sind, ist eine Apostille erforderlich. Welche Länder dies im einzelnen sind, erfahren Sie im Auswärtigen Amt.
Urkunden, die für andere (nicht beigetretene) Länder bestimmt sind, erhalten eine Beglaubigung. Anschließend erfolgt die Legalisation durch einen Konsularbeamten bei der Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde benötigt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr, Ausländerangelegenheiten
Hakeborner Straße 1, 39112 Magdeburg
1963, 39009 Magdeburg
0391 567-2242
09.00 Uhr - 15.30 Uhr, oder nach Vereinbarung
Ansprechpartner
Haupt- und OrdnungsamtMarkt 21
06682 Teuchern
Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
(034443) 52 - 134
(034443) 52 - 234