Alters- und Ehejubiläum


Allgemeine Informationen

Leistungsbeschreibung

Die Landesregierung gratuliert Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag sowie Ehejubilaren aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages. Ab dem 100. Geburtstag oder dem 60. Ehejubiläum werden vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Ehrenurkunden überreicht.

An wen muss ich mich wenden?

Die Vorbereitung der Glückwunschurkunden zum 50., 60., 65., 70., 75. Ehejubiläum sowie des 100. und folgender Geburtstage erfolgt durch das Referat Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr des Landesverwaltungsamtes.

Wenn ich dies nicht möchte?

In diesem Fall können Sie gegen die Übermittlung der Daten widersprechen. Nutzen Sie dazu das Formular im Punkt Downloads. Dieser Widerspruch ist kostenlos und kann jederzeit widerrufen werden.

 


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern

Formulare

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