Straßenreinigung
Allgemeine Informationen
Beschreibung der Dienstleistung
Gemäß Beschluss des Stadtrates der Stadt Teuchern vom 19.03.2012 wurde eine neue Straßenreinigungssatzung beschlossen, die ab 21.03.2012 gültig ist.
Zusätzliche Hinweise
Rechtsgrundlage ist die Straßenreinigungssatzung, die unter der Rubrik Satzungen zu finden sind.
Als Anlieger gelten immer die Grundstückseigentümer oder die ihnen gemäß § 3 der Straßenreinigungssatzung Gleichgestellten, deren Grundstücke direkt an die zu reinigende Straße angrenzen sowie Hinterliegergrundstücke.
Mieter von Wohn- und Gewerbegrundstücken sind nur ihrem Vermieter verantwortlich, aber nicht direkt gegenüber der Stadt. Bei Eckgrundstücken sind die Anlieger für alle an das Grundstück angrenzenden Straßen verantwortlich.
Unabhängig vom festgelegten Kehrrhythmus haben die jeweiligen Anlieger zu gewährleisten, dass die Geh- und Radwege stets sauber sind, sofern sie für diese Bereiche kehrpflichtig sind.
In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Teuchern auch darauf hinweisen, dass der Schmutz oder das Laub von Geh- und Radwegen nicht in die Straßenrinnen gekehrt werden darf.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Haupt- und OrdnungsamtMarkt 21
06682 Teuchern
Herr Meschkat
Zi.: 11
Markt 21
06682 Teuchern
(034443) 52 - 132
(034443) 52 - 232