Namensänderung, Voranstellen oder Anfügen eines Namens zum Ehenamen


Allgemeine Informationen

Beschreibung der Dienstleistung

Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Auch der geschiedene oder verwitwete Ehegatte kann von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters 
  • Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
  • Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte benötigt außerdem den Nachweis, dass die Ehe aufgelöst ist. 

Gebühren

  • 30,00€

Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern

Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
Telefon (034443) 52 - 134
Telefax (034443) 52 - 234