Namensänderung, Voranstellen oder Anfügen eines Namens zum Ehenamen
Allgemeine Informationen
Beschreibung der Dienstleistung
Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Auch der geschiedene oder verwitwete Ehegatte kann von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters
- Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
- Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte benötigt außerdem den Nachweis, dass die Ehe aufgelöst ist.
Gebühren
- 30,00€
Ansprechpartner
Haupt- und OrdnungsamtMarkt 21
06682 Teuchern
Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
(034443) 52 - 134
(034443) 52 - 234