Namensänderung eines Kindes nach Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts
Allgemeine Informationen
Beschreibung der Dienstleistung
Die Eltern eines Kindes können nach Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts den Geburtsnamen des Kindes neu bestimmen.
Zusätzliche Hinweise
- Neubestimmung des Geburtsnamens des Kindes kann nur innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts erfolgen
Antragstellung
- persönlich entweder die Eltern des Kindes
- oder das Kind (ab 14 Jahre muss es die Namensänderung selbst erklären)
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Sorgerechtsnachweis
- Personalausweise oder Reisepässe und Meldebescheinigungen
Gebühren
30,00 EUR für die Erklärung
Ansprechpartner
Haupt- und OrdnungsamtMarkt 21
06682 Teuchern
Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
(034443) 52 - 134
(034443) 52 - 234